Fördermöglichkeiten

Sie sind Unternehmer oder Freiberufler und interessieren sich für unsere Coachings?

Es gibt immer wieder verschiedene Coaching-Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene. Gerne informieren wir Sie über Ihre aktuellen Möglichkeiten.

Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft machen?

Dann bietet Ihnen das Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz die Möglichkeit, Kosten für Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter erstattet zu bekommen. 

Was ist das Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz? 

Das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung gilt seit dem 1. Januar 2019. Beschäftigte erhalten in der Regel Zugang zur Weiterbildungsförderung, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind: unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz zielt darauf ab, Menschen, deren Arbeit vom Strukturwandel betroffen ist, fit für Arbeitsmodelle von morgen zu machen und ihnen Qualifizierungsmöglichkeiten zu gewährleisten.  

Welche Voraussetzungen gelten? 

Der Arbeitnehmer soll für zukünftige Arbeitsmodelle qualifiziert werden, indem eine Qualifizierung über seine bisherigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus stattfindet. Die Weiterbildung muss einen Stundenumfang von mehr als 120 Stunden umfassen. 

Welche Zuschüsse kann ich bekommen? 

Weiterbildungskosten für Maßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen haben, werden abhängig von der Betriebsgröße erstattet.
Einen Überblick über die Zuschüsse finden Sie hier.

Mehr Infos zum Qualifizierungschancengesetz finden Sie hier.

Mehr Infos zum Arbeit-von-morgen-Gesetz finden Sie hier.