Was Unternehmen jetzt über die neue US-Gerichtsentscheidung wissen müssen.
Die Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT boomt - doch eine aktuelle Entwicklung aus den USA sorgt für Verunsicherung, besonders bei Unternehmen in der EU.
Ein US-amerikanisches Bundesgericht hat OpenAI vorläufig verpflichtet, sämtliche Nutzerdaten zu speichern - darunter fallen alle Eingaben und Ausgaben von Usern. Diese Regelung betrifft alle Nutzer:innen, egal ob sie ChatGPT kostenlos, im Rahmen eines Abos oder im Unternehmenskontext verwenden.
Obwohl diese Verfügung noch nicht rechtskräftig ist, wird sie laut ersten Berichten bereits praktisch umgesetzt. Das hat direkte Auswirkungen auf die Datenschutzkonformität innerhalb der EU.
Die Datenspeicherungspflicht kollidiert mit zentralen Prinzipien der DSGVO, insbesondere:
Das heißt: Eine reguläre Nutzung von ChatGPT ist aktuell nur eingeschränkt DSGVO-konform - und zwar nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn Unternehmen:
Microsoft bietet seine KI-Funktionen - etwa Copilot in Office 365 oder über Azure AI - mit dem Hinweis auf DSGVO-konforme Rahmenverträge und EU-Datenresidenz an.
Diese Angebote könnten für Unternehmen eine rechtskonforme Alternative darstellen.
Aber Vorsicht: Microsoft ist ebenfalls ein US-Unternehmen. Daher sollten Datenschutzbeauftragte auch hier eine individuelle Prüfung vornehmen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine journalistische Einschätzung der aktuellen Situation. Unternehmen sollten sich bei konkreten Fragen an eine qualifizierte Datenschutzberatung wenden.
Die aktuelle Entwicklung unterstreicht, wie dynamisch und komplex das Zusammenspiel von Technologie, Recht und Unternehmenspraxis ist. Wer ChatGPT oder ähnliche KI-Tools nutzt, sollte sich jetzt dringend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen befassen - und seine Systeme auf Datenschutzkonformität überprüfen lassen.
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